Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einführung: 

Die HSB-Blendivet UG (haftungsbeschränkt) ist ein Dienstleisungsunternehmen, dass seine Leistungen Hundezüchtern anbietet. Die Leistungen umfassen die Bereiche: Deckzeitbestimmung, Künstliche Besamung, Herstellung und Versand von gekühltem Samen, Herstellung, Lagerung und Versand von Tiefgefriersamen. 

 2. Leistungsüberblick:
 2.1. Deckzeitbestimmung

Die Deckzeitbestimmung erfolgt anhand der Bestimmung von Progesteronwerden aus dem Blut der Hündin nach einem standardisierten Verfahren und unterliegt einer tierärztlichern Kontrolle. Sie wird nach den aktuellen Regeln der Kunst durchgeführt.

2.2. Herstellung und Versand von gekühltem Samen.
Die Herstellung und der Versand von gekühltem Samen erfolgt nach den Regeln der Kunst und in dem Bemühen, den zeitlichen Vorgaben der Kunden gerecht zu werden.

Dienstliche Gründe können einen Terminwunsch verhindern.

Eine Garantie zur erfolgreichen Samenentnahme und Ankunft des Samens beim Empfänger in befruchtungsfähigem Zustand kann aufgrund der vielfältigen Einflüsse während des Transportes und der Unmöglichkeit einer Prognose der Haltbarkeit des Samens vor dem Versand, nicht zugesichert werden. Dementsprechend werden auch keine Preisminderungen bei qualitativ schlechtem Samen gewährt.

2.3. Herstellung von Tiefgefriersamen
Der Eigentümer des Rüden oder eine andere Person, mit einer Vollmacht des Eigentümers stellt den Rüden bei der HSB-Blendivet vor und dokumentiert mit Unterschrift die Eigentumsverhältnisse.
Der Tiefgefriersamen geht automatisch in den Besitz des Rüdeneigentümers über, sofern dieser keinen anderen Eigentümer ausdrücklich benennt.
Die Entnahme des Samens und Herstellung des Tiefgefriersamens erfolgt nach den Regeln der tierärztichen Kunst. Innerhalb einer Woche nach dem Tiefgefriervorgang wird eine Teilprobe des Samens aufgetaut und anhand dieser die Qualität der eingefrorenen Samencharge bestimmt und dem Eigentümer der Samencharge mitgeteilt. Sollte der Besitzer des Rüden nicht der Eigentümer der Charge sein, hat dieser dennoch das Recht, das Ergebnis der Tiefgefriersamengewinnung abzufragen.
Der Samen wird automatisch in die Samenbank der HSB-Blendivet UG eingelagert und es treten die allgemeinen Bestimmungen zur Samenlagerung in Kraft.

2.4. Lagerung von Tiefgefriersamen
Die Lagerung von Samen erfolgt in einem individuellen Samendepot bei der HSB-Blendivet. Für die Lagerung wird ein individueller Depot-Vertrag abgeschlossen (vgl. Anlage 1).  

Begriffsbestimmungen
Der Samen, der aus einem Ejakulat gewonnen wird, eintspricht einer Charge an Samen. Dieser ist in Verpackungseinheiten (Röhrchen (Vials) oder Pailletten (straws)) abgefüllt. Eine Besamungsdosis ist eine bestimmte Anzahl an Verpackungseinheiten, die bei der Samenübertragung auf eine Hündin verwendet wird.  

Persönliches Depot
Der Hundesamen, wird im besitzerspezifischen HSB-Blendivet Depot gelagert.
Die HSB-Blendivet wird nur auf den persönlichen Auftrag des Besitzers hin Samen aus diesem Depot entnehmen und entweder persönlich übergeben, verschicken, zur Insemination verwenden oder vernichten.

Informationen zum Depot werden dem Besitzer passwortgesichert online zur Verfügung gestellt
Über das Depot kann sich der Besitzer jederzeit online über seinen persönlichen Account unter www.hundesamenbank.eu informieren. Änderungen im Bestand des Depots werden per Email mitgeteilt. Anfragen zum Depot können nicht telefonisch geklärt werden. Anfragen über Email werden von der HSB-Blendivet nach Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Dienstliche Gründe können aber auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Unterschied zwischen Samenfreigabe (Semen release) und Eigentumsübertragung (Ownership transfert)

Samenfreigabe (Semen release):
Der Sameneigentümer gibt eine oder mehrere Besamungsdosen zur Übertragung auf eine bestimmte Hündin oder auf eine beliebige Hündin eines bestimmten Eigentümers frei. Er bleibt bis zum Abschluss der Verwendung des Samens (Samenübertragung) verfügungsberechtigt über die entsprechende Samenportion.

 Eigentumsübertragung (Ownership transfert):
Der Sameneigentümer übergibt die Eigentumsrechte einer bestimmten Samenmenge auf eine andere Person. Er gibt damit jede Einflussnahme über die zukünftige Samenverwendung ab und verliert die Auskunftsrechte über Samenbestand und -qualität.

Eigentum des eingelagerten Samens:
Die HSB-Blendivet ist nicht Eigentümer des eingelagerten Samens, sondern verwaltet diesen lediglich treuhändlerisch für die Eigentümer.
Originär ist der Eigentümer des Rüden auch Besitzer des Samens. Der Eigentümer kann aber auch eine Charge oder Teile einer Charge (üblich ist eine bestimmte Anzahl an Besamungsdosen) verkaufen. Der HSB-Blendivet wird der Verkauf schriftlich mitgeteilt, woraufhin die neuen Besitzverhältnisse erfasst werden.
Die HSB-Blendivet handelt selbst nicht mit dem eingelagerten Samen, sondern erfüllt die Aufträge der Samenbesitzer.

 Haftungsbegrenzung für den eingelagerten Samen:
Die HSB-Blendivet stellt eine einwandfreie Lagerung des Samens sicher. Bei Verlust des Samens oder bei Unterbrechnung der Kühlkette mit Verlust der Befruchtungsfähigkeit des Samens haftet die HSB-Blendivet bis maximal zu der Summe, die das Herstellen einer Samencharge kostet. Die HSB-Blendivet haftet nicht für ausgefallene Würfe, die durch Samenverlust in der Zukunkft entstanden sein könnten.

2.5. Versand von tiefgekühltem Samen:

 Transportbehältnisse
Die HSB-Blendivet stellt für den Versand von tiefgekühltem Samen geeignete Behältnisse zur Verfügung oder verwendet nach individueller Abmachung solche Behältnisse dritter.

 Versandauftrag

Aufträge zum Versand und zur Verwendung von Samen aus dem eigenen HSB-Blendivet-Depot
Aufträge zur Verwendung von Samens, der im HSB-Blendivet Depot gelagert ist, müssen rechtzeitig an die HSB-Blendivet geleitet werden. Sie erfolgen postalisch, per Email oder - so vorhanden - über die passwortgeschützte Mitteilungsfunktion aus dem Online-Account. Die HSB-Blendivet wird Aufträge innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. In Einzelfällen kann die Bearbeitung erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen. (Beispiele: Notwendige Einschaltung des Amtstierarztes bei Samenversand in bestimmte Länder; keine Verfügbarkeit eines Transportbehälters wegen zu hoher Nachfrage oder verzögertem Rücktransport von Transportbehältern; andere spezielle Importbeschränkungen im Zielland).

 Auftrag durch den Sameneigentümer:
Der Versand wird durch den Sameneigentümer beauftragt. Er tritt damit auch als Rechnungsempfänger auf. Ein Sameneigentümer kann den Versand einer Samenmenge veranlassen und gleichzeitig eine Eigentumsübertragung beilegen, nach der das Eigentum einer bestimmten Samenmenge wechselt.
Es ist nicht möglich, Samen bei der HSB-Blendivet zu bestellen, da diese kein Sameneigentümer ist.

Auftrag durch den Samenempfänger:
Liegt eine Eigentumsübertragung vor, kann der neue Sameneigentümer (Empfänger des Samens) den Versand beauftragen und als Rechnungsempfänger in Erscheinung treten.

 Auftrag durch eine Samenbank:
Eine Samenbank kann Samen zur HSB-Blendivet verschicken und einen Versand zu einer dritten Samenbank beauftragen. Die Eigentumsverhältnisse des Samens müssen der HSB-Blendivet offfengelegt werden. Es bedarf einer individuellen Absprache, wer den Weitertransport bezahlt.

 Durchführung des Transportes:

Der Samentransport wird nur nach Vorkasse (advance payment only) durchgeführt.
Die einzelnen Auftrage werden in der Reihenfolge der eingegangenen Zahlungen durchfeführt.
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
Bei Streitigkeiten über diesen Vertrag und dessen Ausführung vereinbaren wir ein Schiedsgericht, das nach den Regeln der ZPO den Streit unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte abschließend klärt.

 
3. Personenbezogene Daten:

 3.1. Welche Arten von personenbezogenen Daten erfassen wir?

Zu den von uns erfassten personenbezogenen Daten zählen:

Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Anrede, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Telefonnummer(n), Email-Adresse, URL / Website

Anmerkung:

Sie finden Ihre personenbezogenen Daten in Ihrem persönlichen Online-Account der HSB-Blendivet unter „Profil“ und können diese dort auch ändern.

 3.2. Welche weiteren Daten erfassen wir?

Entsprechend Ihrer Anmeldeangaben erfassen wir Tierdaten. Falls nicht anders vermerkt, werden Sie als Besitzer der Tiere zugeordnet.

Anmerkung:

Sie finden die zu Ihren Tieren hinterlegten Daten in Ihrem persönlichen Online-Account der HSB-Blendivet unter „Tiere“ und können diese dort auch ändern.

3.3 Nutzung von personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten stehen jedem Partner der HSB-Blendivet GmbH - Deckzeitbestimmung und HSB-Blendivet GmbH - Hundesamenbank zur Verfügung (Kooperierende Tierärzte). Wir können Ihre personenbezogenen Daten so nutzen, wie sie in einer tierärztlichen Praxis genutzt werden (Zur Anamnese, Untersuchungs- und Befunddokumentation; Befundübermittlung, Rechnungsstellung).

3.4. Marketingkommunikation

Die HSB-Blendivet GmbH gibt in loser zeitlicher Abfolge Newsletter heraus und verteilt diese auf Emails. Wir möchten Ihnen nur Emai-Nachrichten senden, die für Sie nützlich sind und die Sie auch tatsächlich erhalten möchten. Deshalb können Sie Ihre Wunschfunktion in Ihrem persönlichen Online-Account unter „Profil“ einstellen oder einen entsprechenden. Hinweis an die Zentrale der HSB-Blendivet GmbH (info@hsb-blendivet.de, HSB-Blendivet Zentrale, Robert-Bosch-Str. 12, 65710 Hofheim-Wallau, Deutschland) schicken. Die Bearbeitung von Email- oder postalischen Anfragen kann 10 Tage dauern und sich unter besonderen Umständen auch noch verlängern.
 

Vorbemerkung

HSB-Blendivet UG nimmt im Auftrag von Züchtern Tiersamen entgegen und lagert diesen ordnungsgemäß ein. Der jeweilige Tierzüchter vereinbart mit einem Abnehmer die Übertragung des so eingelagerten Samens zum Eigentum und zur Zucht bei diesem Vertragspartner.

HSB-Blendivet kann im Hinblick auf die Absprachen zwischen demjenigen Züchter, der Samen überträgt, und demjenigen Züchter, der den Samen ausgehändigt erhält, lediglich die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten anwenden. HSB-Blendivet lagert den übermittelten Samen mit neuester Tiefkühltechnik und versendet diesen mit Transportsystemen, die den technischen Standard erfüllen, dass ein ordnungsgemäß ins Eigentum von HSB-Blendivet UG übergegangener Samen nach Lage der Dinge, ohne dass Fremdeinflüsse vorliegen, ordnungsgemäß den Empfänger erreicht.

Im Verbund mit HSB-Blendivet UG arbeiten weltweit verschiedene tiermedizinische Einrichtungen, die ihrerseits zur Unterstützung eines bestmöglichen Zuchterfolges Samen von Tieren gewinnen und sei es auf Vermittlung von HSB-Blendivet UG über diese an Empfänger überstellen bzw. unter Vermittlung von HSB-Blendivet unmittelbar dem jeweiligen Empfänger zuleiten.

Grundlage für alle Regelungen ist die aktuelle Preisliste von HSB-Blendivet UG.

Dieses vorausgeschickt gelten für die Durchführung und Abwicklung der Tätigkeiten von HSB-Blendivet UG folgende Bedingungen:

§ 1

Grundsätzlich müssen alle Anmeldungen und Anordnungen des jeweiligen Eigentümers z. B. zur Übertragung und Übersendung schriftlich gegenüber HSB-Blendivet UG erfolgen. Ungewissheiten, Nachteile, Beweisfragen o. ä. gehen zu Lasten des Einlagerers oder seines Vertragspartners.

§ 2

Bei der jeweiligen Anmeldung gelten ausdrücklich und ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HSB-Blendivet UG, die vom Tierzüchter für seinen Spendersamen und die Einlagerung akzeptiert werden. Der Tierzüchter macht diese Bedingungen auch gegenüber seinem Vertragspartner zur Geschäftsgrundlage. Der Tierzüchter macht bei der Anwendung gegenüber HSB-Blendivet UG alle erforderlichen Spezifizierungen hinsichtlich des eingelagerten Tiersamens. HSB-Blendivet UG ist nicht verpflichtet, die Angaben in den Spezifikationen nachzuprüfen oder zu ergänzen. Lediglich aufgrund besonderer schriftlicher Anweisung durch den Tierzüchter wird HSB-Blendivet zusätzliche Leistungen wie Untersuchungen u. ä. vornehmen.

Der Tierzüchter übernimmt grundsätzlich gegenüber seinem Vertragspartner die volle Haftung für die Verkehrsfähigkeit des HSB-Blendivet UG übermittelten Samens und ihre Übermittlung an HSB-Blendivet UG.

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen HSB-Blendivet UG und dem Tierzüchter zustande.

§ 3

Einlagerung

Die Abfertigung der Samenlieferungen und die Annahme derselben erfolgt nach ihrem Eintreffen bei HSB-Blendivet UG in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Dabei stellt der Tierzüchter sicher, dass der Spendersamen so bei HSB-Blendivet UG während der Arbeitszeit eintrifft, dass er nicht an sonstigen Stellen zwischengelagert werden muss. Grundsätzlich sorgt der Tierzüchter für ordnungsgemäße Verpackung und Übermittlung in ordnungsgemäßen adäquat gekühlten Situationen.

HSB-Blendivet UG wird, sofern Bedenken hinsichtlich der Übermittlung des Tiersamens und ihrer Auswirkung auf den Tiersamen bestehen, dieses dem Tierzüchter unverzüglich gebührenpflichtig mitteilen. Eine unterlassene Mitteilung führt allerdings nicht zu einer Haftung von HSB-Blendivet UG. Die Ausführung des übernommenen Auftrages erfolgt durch HSB-Blendivet UG schnellstmöglich unter Berücksichtigung des gelieferten Tiersamens. Die Einlagerung erfolgt nach Wahl von HSB-Blendivet UG in eigenen oder fremden geeigneten Aufbewahrungsbehältern. Sofern besondere Situationen zu beachten sind, wird der Tierzüchter HSB-Blendivet UG unverzüglich schriftlich hierüber unterrichten. HSB-Blendivet UG lagert den übernommenen Spendersamen nach pflichtgemäßem Ermessen.

Grundsätzlich ist für die Einlagerung das von HSB-Blendivet vorgesehene Lagerungsgefäß zu verwenden. Erfolgt die Anlieferung nicht in diesem Lagergefäß, wird HSB-Blendivet UG den gelieferten Tiersamen auf Kosten des Tierzüchters in ein hierfür vorgesehenes erforderliches Lagergefäß umlagern.

HSB-Blendivet UG wird den eingelagerten Tiersamen nicht auf seine Tauglichkeit hin untersuchen, es sei denn, es erfolgt hierzu ein gesonderter gebührenpflichtiger schriftlicher Auftrag.

§ 4

Die Lagerung

HSB-Blendivet UG kann den Spendersamen innerhalb seines Gesamtlagers (Eigen- oder Fremdläger) je nach Notwendigkeit umlagern. Hierfür wird er in seiner Buchführung vermerken, wo der jeweilige Spendersamen gelagert wurde. HSB-Blendivet UG wird im Rahmen seiner Lagerkontrolle die eingehaltene Temperatur bei der Einlagerung und während der Lagerung dokumentieren.

HSB-Blendivet UG öffnet die Verpackung nicht ohne ausdrücklichen Auftrag des Tierzüchters. Lediglich sofern ein wichtiger Grund vorliegt, wird HSB-Blendivet UG eine Öffnung vornehmen. Dieser wichtige Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn HSB-Blendivet UG berechtigten Anlass zur Annahme hat, dass der Inhalt geprüft werden muss.

Nur der Tierzüchter oder eine vom ihm schriftlich legitimierte Person ist berechtigt, Auskunft über den eingelagerten Tiersamen zu verlangen. Die Auskunft kann während der üblichen Geschäftszeit erhalten werden.

§ 5

Die Auslagerung

Die Auslieferung der Güter erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Tierzüchter und HSB-Blendivet UG (schriftliche Anweisung). Nur der Tierzüchter oder die von ihm schriftlich zum Empfang der Güter legitimierte Person ist berechtigt, die Güter in Empfang zu nehmen oder übersandt zu erhalten.

§ 6

Eigentumsaufgabe

Zum Zwecke der Übermittlung an dritte Personen (Empfänger des Tiersamens zum Zwecke der Züchtung) hat der einlagernde Tierzüchter HSB-Blendivet UG eine schriftliche Anweisung ausdrücklich zu erteilen, an wen und zu welchen Konditionen (Lieferzeitraum) der Tiersamen auszuliefern ist.

Sofern im Einzelfall Sendungen nicht oder nicht rechtzeitig zugestellt werden, weil dies aufgrund Gegebenheiten, die HSB-Blendivet nicht zu vertreten hat, eintritt, ist die Haftung von HSB-Blendivet grundsätzlich ausgeschlossen. Zur Rechtzeitigkeit der Sendung ist es erforderlich, dass der jeweilige Tierzüchter (Empfänger) die erforderlichen Erklärungen zur Übersendung und eventuell hierfür notwendige bzw. geschuldete Zahlungen in einer Frist von ……………… Tagen vor notwendiger Ablieferung des Samens sicherstellt und sicherstellt, dass diese Erklärungen bis spätestens 11:00 Uhr entsprechend vor der gerechneten Versanddauer (………………………… Tage) bei HSB-Blendivet vorliegt. HSB-Blendivet UG übernimmt grundsätzlich keine Haftung für den ordnungsgemäßen Empfang und die ordnungsgemäße Verabreichung der Samengabe beim Empfängertier. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine derartige künstliche Befruchtung ausschließlich durch geschultes tierärztliches Personal nur erfolgen kann. Die entsprechenden Erklärungen, die bei HSB-Blendivet rechtzeitig aufgrund der vorstehenden Bestimmung vorliegen müssen, umfassen grundsätzlich das umseitig abgedruckte Formular, das den jeweiligen Tierzüchter, die umfassenden Angaben zum Tier, die Freigabeerklärung des Tierzüchters, die Bestätigung, ob dies mit oder ohne Zahlung erfolgen soll, die Bestätigung, ob die Zahlung erfolgt ist und die vollständigen Angaben zum Empfängertier und die Angaben zum Tierzüchter sein Einverständnis mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen namentlich zur elektronischen Erfassung der erhobenen Daten beinhaltet. Sofern eine nachvollziehbare Lieferanschrift nicht mitgeteilt wird, sind sich alle Beteiligte darüber einig, dass ein Versand nicht erfolgt und HSB-Blendivet UG keine Verpflichtung trifft, fehlende Daten nachzubesorgen.

Die Anweisungen werden sei es per Telefax, sei es per e-mail in Empfang genommen.

§ 7

Haftung

Mit Einlagerung haftet der Tierzüchter gegenüber HSB-Blendivet UG für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass unsachgemäße Verpackungen/Aufbewahrungsgegenstände bzw. bei der Aufbewahrung zu einem Schaden bei HSB-Blendivet UG führen. Er haftet des Weiteren HSB-Blendivet UG gegenüber für die Sachgemäßheit des eingelagerten Tiersamens.

§ 8

Haftung von HSB-Blendivet bei Verletzung der Einlagerungsverpflichtung

HSB-Blendivet UG haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeiten nur, soweit HSB-Blendivet UG oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft. Dabei trifft die Entlastungspflicht grundsätzlich HSB-Blendivet UG. Ist jedoch ein Schaden äußerlich nicht erkennbar gewesen oder kann HSB-Blendivet UG die Aufklärung einer Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden, so haben der Züchter bzw. der Empfänger nachzuweisen, dass HSB-Blendivet UG den Schaden schuldhaft verursacht hat.

§ 9

Ausschluss der Haftung

Ansprüche gegen HSB-Blendivet UG wegen Verletzung dieses Vertrages wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigungen sind ausgeschlossen, wenn

(1) der Tierzüchter oder der Empfänger die Beanstandungen nicht unverzüglich bei Auslieferung der Güter, bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung gegenüber HSB-Blendivet UG schriftlich vorgebracht hat,

(2) ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politischer Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstigen bürgerlichen Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffen von hoher Hand oder behördlichen Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte; konnte ein Schaden aus einer der vorgenannten Gefahren entstehen, so wird bis zum Nachweis des Gegenteiles angenommen, dass der Schaden daraus entstanden ist.

Der Ausschluss gilt weiterhin, wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Züchters (Person, Weisungen des Züchters oder ihm beauftragter Dritter) und/oder des eingelagerten Gutes hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes, mangelhafte oder fehlende Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis o. ä. verursacht worden ist. Der Ausschluss gilt weiterhin, wenn es sich um einen Schaden an einem versicherten Gut handelt.

§ 10

Beschränkung der Haftung

Als ersatzpflichtiger Wert der Güter gilt deren gemeiner Wert. Soweit HSB-Blendivet UG haftet, ist die Höhe des von ihm zu leistenden Schadenersatzes insgesamt auf den Wert des ersatzpflichtigen Gutes begrenzt. Bei Hundesamen gilt der Herstellungswert (320.- € pro Charge).

Die Haftung von HSB-Blendivet UG ist auf den unmittelbaren Sachschaden beschränkt. Für mittelbare Schäden, die nicht am Gut selbst entstehen (Vermögensschäden), insbesondere entgangenen Gewinn, haftet HSB-Blendivet UG nicht.

Hat der Tierzüchter Einwendungen nicht unverzüglich vorgebracht und ist ein Schaden auf die Art der Unterbringung oder der Sicherung der Güter zurückzuführen, so ist die Haftung des Lagerhalters gem. § 254 BGB beschränkt bzw. ausgeschlossen.

§ 11

Wegfall der Haftungsausschlüsse

Die Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Lagerhalter/HSB-Blendivet UG, seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer Verrichtung oder Personen, deren HSB-Blendivet UG sich bei Ausführung ihrer Tätigkeit bedient, vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Gleiches gilt, wenn dieser Personenkreis den Schaden durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten herbeigeführt hat. Die Beweislast hierfür trifft den Tierzüchter.

§ 12

Versicherung des Tiersamens (Einlagerung)

HSB-Blendivet UG ist nicht verpflichtet, den Tiersamen für eigene oder fremde Rechnung zu versichern. Der Auftrag zur Besorgung einer Versicherung muss ausdrücklich schriftlich erfolgen und von HSB-Blendivet UG bestätigt worden sein. Der Auftrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, eine Versicherung abzuschließen. HSB-Blendivet UG muss die Annahme oder Ablehnung des Auftrages unverzüglich erklären. Kommt der Abschluss der Versicherung aus Gründen, die HSB-Blendivet UG nicht zu vertreten hat, nicht oder unzureichend zustande, haftet HSB-Blendivet UG nicht für Nachteile, die sich hieraus ergeben. HSB-Blendivet UG hat den Einlagerer über das Nicht-Zustandekommen einer Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.

Im Versicherungsfall ist der Anspruch auf die Entschädigungsleistung der Versicherung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Lagerhalter aufgrund allgemeiner gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

§ 13

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters aus dem Geschäft und damit zusammenhängenden Ansprüchen ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 14

Alle Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, gerechnet vom Beginn der Einlagerung an.

§ 15

Dauer des Vertrages

Ist der Lagervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er unter Einhaltung einer Kündigungszeit von einem Monat gekündigt werden.

HSB-Blendivet UG ist berechtigt, den Lagervertrag fristlos zu kündigen und sofortige Räumung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich wenn der Tierzüchter mit der Zahlung des Lagergeldes für zwei Monate in Rückstand gerät, die Erfüllung des Lagervertrages durch die aufgezählten Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder beeinflusst wird, das Lager oder andere Güter gefährden.

Ist HSB-Blendivet UG zur fristlosen Kündigung berechtigt und handelt es sich um wertlos gewordene Güter, verdorbene Güter oder um Güter, die das Lager oder andere Güter zu gefährden geeignet sind, so kann er die Lagergüter nach vorheriger Androhung unter angemessener Fristsetzung auf Kosten und Gefahr des Tierzüchters vernichten oder vernichten lassen.

§ 16

Der Tierzüchter stellt HSB-Blendivet UG von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit nicht bestehenden Rechten bezüglich des eingelagerten Tiersamens bestehen. Darunter fallen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 17

HSB-Blendivet UG übernimmt auf Anweisung des Tierzüchters die Versendung des eingelagerten Tiersamens an den ausdrücklich schriftlich angewiesenen Empfänger. HSB-Blendivet UG wird für die Versendung des Gutes gem. § 453 Abs. 1 HGB Sorge tragen und die Organisation der Beförderung übernehmen. Dabei obliegt es HSB-Blendivet UG, das Beförderungsmittel, den Beförderungsweg und die Auswahl der ausführenden Unternehmer einschließlich Abschluss der erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge, Information und Weisungserteilung an die ausführenden Unternehmer sowie Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders vorzunehmen. HSB-Blendivet UG übernimmt es dabei, nach Anweisung des Tierzüchters die jeweilige Menge an Tiersamen zu entnehmen, ordnungsgemäß zu verpacken und einem Frachtunternehmen zu übergeben.

Für die Versendung gelten die vorstehenden §§ 8 bis 11, namentlich die Haftungsbeschränkungen des § 10.

Für den Versand wird eine Versandversicherung abgeschlossen, deren Kosten der Tierzüchter trägt. Hierzu gilt § 12 dieses Vertrages.

Wird die Lieferung beim Empfänger in wie auch immer gearteter beeinträchtigter Form durch den beauftragten Spediteur oder Frachtführer abgeliefert, so ist der Empfänger verpflichtet, unverzüglich gemeinsam mit dem Ablieferer Feststellungen über mögliche Beschädigungen und Beeinträchtigungen zu treffen und eine Schadensmeldung zu machen. Gleiches gilt für den Fall, dass aus welchen Gründen auch immer sich der Zuchterfolg nicht einstellt. Für diesen Fall wird der Empfänger (Tierzüchter) HSB-Blendivet UG informieren unter Angabe der ihm bekannten Sachverhalte. Tritt der Zuchterfolg ein, wird HSB-Blendivet UG über den Zuchterfolg entsprechend informiert.

§ 18

Weitere Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, werden die Parteien an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 19

Bei Streitigkeiten über diesen Vertrag und dessen Ausführung vereinbaren wir ein Schiedsgericht, das nach den Regeln der ZPO den Streit unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte abschließend klärt.

Das Schiedsverfahren wird eingeleitet, wenn eine der Vertragsparteien ein Scheitern von außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten mitteilt und schriftlich den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt bittet, den Schiedsrichter zu bestimmen, unter Angabe des Streitgegenstandes und des Anspruches. Das Schiedsgericht, das nur aus diesem Schiedsrichter besteht, leitet das Verfahren unverzüglich ein.

*ANLAGE 1:

Vertrag über die Lagerung von Hundesamen bei der HSB-Blendivet® in Hofheim Wallau (Depot-Vertrag)

Persönliches Depot

Der Hundesamen, der sich in meinem Besitz befindet, soll in einem Depot der HSB-Blendivet gelagert werden.

Die HSB-Blendivet wird nur auf meinen persönlichen Auftrag hin Samen aus diesem Depot entnehmen und entweder persönlich übergeben, verschicken, zur Insemination verwenden oder vernichten.

Informationen zum Depot werden mir passwortgesichert online zur Verfügung gestellt

Über mein Depot kann ich mich jederzeit online über meinen persönlichen Account unter www.hundesamenbank.eu informieren. Änderungen im Bestand des Depots werden mir per Email mitgeteilt. Anfragen zum Depot können nicht telefonisch geklärt werden. Anfragen über Email werden von der HSB-Blendivet nach Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Dienstliche Gründe können aber auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Aufträge zum Versand und zur Verwendung von Samen aus meinem Depot

Aufträge zur Verwendung meines Samens werde ich rechtzeitig an die HSB-Blendivet leiten. Sie erfolgen postalisch, per Email oder - so vorhanden - über die passwortgeschützte Mitteilungsfunktion aus meinem Online-Account. Die HSB-Blendivet wird Aufträge innerhalb von 14 Tage bearbeiten. Ich bin mir bewusst, dass in Einzelfälle die Bearbeitung erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen kann (Beispiele: Notwendige Einschaltung des Amtstierarztes bei Samenversand in bestimmte Länder; keine Verfügbarkeit eines Transportbehälters wegen zu hoher Nachfrage oder verzögertem Rücktransport von Transportbehältern; andere spezielle Importbeschränkungen im Zielland).

Versicherung

Jede Besamungsdosis, die ich bei der HSB-Blendivet-Zentrale in Wallau eingelagert habe, ist bis maximal 500. -€ (brutto) gegen Verlust durch Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden versichert. Weitere Ansprüche werden nicht geltend gemacht.

Eigentumsverhältnisse

Sollte ich durch Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage sein, über den Samen in meinem Depot zu verfügen:

werden die Eigentumsverhältnisse durch meinen Vormund oder im Rahmen meines Nachlasses geregelt.

 

Geht der Bestand meines Samenlagers bei der HSB-Blendivet auf folgende Person

  über:

 

Name: ____________________________________________________________

 

Adresse: ____________________________________________________________

 

Telefon / Email: _______________________________________________________

 

Depotgebühren

Die aktuellen Depotgebühren sind der Website der HSB-Blendivet (www.HSB-Blendivet.de) zu entnehmen. Die Gebühren werden mit Beginn eines Lagerjahres fällig und werden mir spätestens nach Ablauf eines Lagerjahres unter Angabe der berechneten Lagerungszeit in Rechnung gestellt. Wird durch eine Samenentnahme mein Lagerbestand auf Null reduziert, erfolgt unmittelbar die Endabrechnung für dieses Depot.

Vernichten von Samen

Samen, der nicht weiter verwendet werden soll, kann auf meinen persönlichen Auftrag hin gebührenpflichtig vernichtet und entsorgt werden.

Ist die Depotgebühr einschließlich der Gebühren aus dem Mahnwesen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des aktuellen Lagerzeitraumes beglichen, kann die HSB-Blendivet den gesamten Samen meines Depots kostenpflichtig vernichten und entsorgen.